Verhinderungspflege

Ist ein Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr (max. 1.432,- Euro)
Auf Antrag können für eine Pflegeperson Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden.Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur in soweit, wie bestimmte Ansprüche erfüllt sind.