Leistungen bei stationärer Pflege

Wenn Sie oder einer Ihrer Angehörigen pflegebedürftig sind und zu Hause durch Pflegefachkräfte versorgt werden muss und Sie einen ambulanten Pflegedienst benötigen, haben Sie eine große Auswahl an privaten Pflegediensten. Ihre Pflege- oder Krankenkasse ist über die Einzugsgebiete der Pflegedienste informiert, und wird Sie gern beraten.
Seit dem 01.07.1996 erhalten Pflegebedürftige Leistungen von der Pflegeversicherung. Diese Leistungen werden als „stationäre Pflegeleistungen“ bei Ihrer Pflegekasse beantragt. „Stationäre Pflegeleistungen“ werden auch dann gewährt, wenn schon eine Einstufung für die häusliche Pflege vorliegt. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen, kurz MDK stellt fest, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und bestimmt die Pflegestufe.

Leistungen der Pflegekassen sind:

• Medizinische Behandlungspflege
• Grundpflege
• Soziale Betreuung
Nicht übernommen werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Sollte Ihr Einkommen und Vermögen, und die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um die Kosten der stationären Unterbringung zu decken, können Sie einen Antrag auf Sozialhilfe beim Landkreis Osterode am Harz stellen ( Fachbereich III.3 ).