Verhinderungspflege |
||
Verhinderungspflege
|
||
Ist ein Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr (max. 1.432,- Euro) |
||
(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten |