Die Pflegeversicherung im Überblick

Härtefallrichtlinien:

• Wenn nachts eine Grundpflege von mehreren Pflegekräften gleichzeitig ausgeführt werden muss.
• Oder wenn die Betreuung bei der Ernährung, der Körperpflege bzw. der Mobilität mindestens 6 Stunden täglich beträgt und mindestens drei mal pro Nacht Hilfe benötigt wird.

Pflegestufe l: Erheblich Pflegebedürftige:

Personen, die mehrmals in der Woche Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung bedürfen und mindestens einmalige tägliche Hilfe bei der Ernährung, der Körperpflege, oder der Mobilität bedürfen.

Pflegestufe ll: Schwerpflegebedürftige:

Personen, die mehrmals in der Woche Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung bedürfen und mindestens 3x täglich zu verschiedenen Tageszeiten Betreuung bei der Ernährung, der Körperpflege oder der Mobilität brauchen.

Pflegestufe lll: Schwerpflegebedürftige:

Personen, die mehrmals in der Woche Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung bedürfen und ständige Betreuung bei der Ernährung, der Körperpflege oder der Mobilität brauchen.
Die Betreuung, die eine Pflegefachkraft oder ein Familienangehöriger leistet, ist nach Zeitaufwand für die hauswirtschaftliche Versorgung und Grundpflege gestaffelt.Wöchentlich im Durchschnitt:

Pflegestufe l:

• Mindestens 90 min.
• Für die Grundpflege mindestens 45 min.

Pflegestufe ll:

• Mindestens 3 Stunden.
• Für die Grundpflege mindestens 2 Stunden.

Pflegestufe lll:

• Mindestens 5 Stunden.
• Für die Grundpflege mindestens 4 Stunden.

Besondere Härte bei Pflegebedürftigkeit:

Personen, die einen außergewöhnlich hohen Pflegebedarf haben.