Kriegsopferfürsorge

Nach dem Bundesversorgungsgesetz gibt es das Recht auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge als allgemeinen Versorgungsanspruch. Um den Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen einen angemessenen Lebensstandart zu garantieren, ergänzt die Kriegsopferfürsorge je nach Bedarf die Rentenleistungen des Versorgungsamtes nach individuellen Ansprüchen.
Wenn durch Schädigung ein wirtschaftlicher Engpass entstanden ist oder das eigene Einkommen und Vermögen zu gering ausfallt, um die anfallenden Lebenshaltungskosten zu decken, besteht ein Anspruch auf Kriegsopferfürsorge.

Häufige Leistungen sind:

• Beihilfe für Brennstoffe
• Übernahme von Heimunterbringungskosten
• Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
• Hilfen in schwierigen Situationen (wenn ein Geschadigter auf die Benutzung eines PKWs nicht verzichten kann, hat er die Möglichkeit eine Kraftfahrzeugbeihilfe zu beantragen)
• Unterstützung bei selbstständigen Haushalts-Führung
• Erholungsbeihilfe