Rentenangelegenheiten

Für Fragen in Rentenangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung sowie die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL – Zusatzversorgung). Das Arbeitsverhältnis endet im Regelfall mit dem Vollenden des 65. Lebensjahres bei Frauen und 67 Lebensjahres bei Männern. Auch fur Fragen des vorgezogenen Altersruhegeldes ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig.