Kriegsopferfürsorge |
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Kriegsopferfürsorge
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Nach dem Bundesversorgungsgesetz gibt es das Recht auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge als allgemeinen Versorgungsanspruch. Um den Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen einen angemessenen Lebensstandart zu garantieren, ergänzt die Kriegsopferfürsorge je nach Bedarf die Rentenleistungen des Versorgungsamtes nach individuellen Ansprüchen. |
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Häufige Leistungen sind:
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• Beihilfe für Brennstoffe |
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