Wohngeld

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf Wohngeld als Miet- oder Kostenzuschuss. Scheuen Sie sich nicht Ihr Recht in Anspruch zu nehmen!
Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldstelle.

Ein Anspruch ist abhängig von:

• dem Familieneinkommen.• der Anzahl der Familienmitglieder bzw. dem Haushalt angehörenden Mitglieder (bei einer eheähnlichen Gemeinschaft).
• der Miete oder Belastung (bei Eigentum), beides wird nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt.Keinen Anspruch auf Mietkostenbeihilfe haben Empfänger von Leistungen der Grundsicherung, der Hilfe zum Lebensnterhalt und Bezieher von Arbeitslosengeld ll.
Die Grundsicherung wird in gleicher Höhe wie die Hilfe zum Lebensunterhalt geleistet. Behinderte mit einem vermerkten „G“ für gehbehindert in ihrem Schwerbehindertenausweis haben einen Anspruch auf zusätzliche Leistungen von 17% ihres Regelsatzes, aufgrund des zusätzlichen Bedarfs.