Öffentliches Testament

Das heißt, der letzte Wille wird vor einem Notar/in erklärt. Der Notar/in erklärt Ihnen die Konsequenzen und berät Sie bei der Formulierung Ihrer Verfügung. Das Testament wird ebenfalls beim Amtsgericht Osterode oder Amtsgericht Herzberg hinterlegt. Zweifel an der Echtheit und Missverständnisse können so ausgeräumt werden.