Gemeinsames Testament von Ehegatten

Nach dem Gesetz haben Eheleute die Möglichkeit ein gemeinsames Testament zu verfassen. Dieses Testament gilt dann für den Tod eines einzelnen Ehegatten. Es kann als eigenhändiges als auch öffentliches Testament angefertigt werden. Beim eigenhändigen Testament muss nur einer der Ehepartner das Testament niederschreiben und beide Partner unterschreiben mit ihrem kompletten Vor- und Zunahmen.