Schwerbehinderung

Wenn der Grad Ihrer Behinderung mehr 50% beträgt, Sie in der Bundesrepublik wohnen oder hier beschäftigt sind, haben Sie einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Der Grad der Behinderung wird vom Versorgungsamt festgesetzt. Antrage sind in der Kreisverwaltung ( Zimmer ( 1.19 ) erhältlich.