Schwerbehinderung

Schwerbehinderung

Wenn der Grad Ihrer Behinderung mehr 50% beträgt, Sie in der Bundesrepublik wohnen oder hier beschäftigt sind, haben Sie einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Der Grad der Behinderung wird vom Versorgungsamt festgesetzt. Antrage sind in der Kreisverwaltung ( Zimmer ( 1.19 ) erhältlich.


(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken