GEZ - GebührenEinzugsZentrale

Wenn Sie von Grundsicherungsleistungen, ALG ll oder Sozialhilfe leben, können Sie eine Rundfunkgebührenbefreiung, bei der GEZ in Köln, beantragen. Auskünfte erhalten Sie im Sozialamt Ihres Wohnortes. Auch Schwerbehinderte, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ besitzen, sind von den Rundfunkgebühren, nach Antragsstellung zu befreien.