Ergänzende Sozialhilfe

Wenn das Einkommen zu niedrig ist gibt es die Möglichkeit der ergänzenden Sozialhilfe bzw. einzelne Sozialleistungen können in Anspruch genommen werden. Es ist Ihr Recht bei Bedarf diese Leistungen einzufordern.
In besonderen Situationen können auch folgende Leistungen beantragt werden:
• Blindenhilfe
• Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
• Altenhilfe
• Eingliederungshilfe für Behinderte
• Hilfe zur Pflege
• Hilfe bei Krankheit
• Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten