Persönliches Budget

Das persönliches Budget ist ein pauschaler Geldbetrag, den Menschen mit Behinderung entsprechend ihres individuellen Hilfebedarfs erhalten, um damit erforderliche Unterstützleistungen zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft oder am Arbeitsleben in eigener Verantwortung „einzukaufen“ bzw. zu organisieren. Gem. § 17 SGB IX kann Leistungsberechtigten ein persönliches Budget bewilligt werden. Leistungsberechtigt dem Grunde nach sind geistig, seelisch oder körperlich Behinderte (§ 53 SGB XII). Anträge können beim Landkreis Osterode - Fachbereich Jugend und Soziales - gestellt werden.