Rechtliche Betreuung

Für Erwachsene, deren körperliche Kräfte merklich nachlassen und die deshalb Ihre Angelegenheiten teilweise oder ganz nicht mehr regeln können, bietet das Betreuungsrecht Möglichkeiten und Unterstützung an. Eine Person Ihres Vertrauens kann vom Vormundschaftsgericht als Betreuer/-in bestellt werden. Dem Betreuer wird nur derjenigen Aufgabenkreis zugewiesen, für den/die Betroffene Unterstützung braucht.
Es gibt keine Entmündigung mehr, ebenso wurde die Gebrechlichkeitspflegschaft abgeschaft.Auskünfte hierzu erhalten Sie bei der Betreuungsstelle des Landkreises Osterode, und bei den Vormundschaftsgerichten Osterode und Herzberg.