Schwerbehindertengesetz |
||
Nachteilsausgleichenach dem Schwerbehindertengeset
|
||
Nach dem Schwerbehindertengesetz gilt: Befindet sich ein Mensch in einem regelwidrigen, geistigen, körperlichen oder seelischen Zustand, der in allen Lebensbereichen zu einer Funktionsbeeinträchtigung führt, länger als sechs Monate anhält und nicht als typische Alterserscheinung zählt, |
||
1. Die Beratungsstellen der Kranken- und Pflege- k
|
||
: |
||
2. Das Finanzamt gibt Auskunft über Steuerfreibetr
|
||
• außergewöhnlicher Belastung durch Behinderung |
||
3. Die Beratungsstellen der Rententräger geben Aus
|
||
• Erwerbsminderungsrenten |
||
4. Das Sozialamt des Landkreises gibt Auskunft übe
|
||
• Hilfe zum Lebenunterhalt |
||
(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten |