Vorsorgevollmacht |
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Vorsorgevollmacht
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In einer Vorsorgevollmacht wird festgesetzt, wer im Notfall handeln soll. Das können ein oder mehrere Bevollmächtigte sein. Finanzielle wie rechtliche Belange werden genauso festgesetzt wie eine Pflegeperson bei einer Betreuungsbedürftigkeit. Die Vollmacht gilt nur für schriftlich fixierte Gegebenheiten. Alle anderen Angelegenheiten entscheidet der Patient selbst. |
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