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Widerrufsrecht bei „Hausverträgen“

Widerrufsrecht bei "Hausverträgen"

Nach dem Gesetz haben Kunden von Haustürgeschäften ein einwöchiges Widerrufsrecht. D.h. Wird Ihnen von einem Vertreter eine Ware geschickt „aufgeschwatzt“ und Sie lassen sich zu einem übereilten Vertragsabschluss hinreißen, können Sie innerhalb einer Woche den Vertrag rückgängig machen. Es sei denn, Sie haben den Vertreter selbst bestellt oder der Warenpreis liegt unter 40 Euro und wurde direkt an der Haustür bezahlt. Dieses Recht ist gesetzlich ist ein besonderer Schutz für Verbraucher um übereilte Vertrage rückgängig machen zu können.

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