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Vorsicht bei Verkaufsveranstaltungen

Vorsicht bei
Verkaufsveranstaltungen
„Kaffeefahrten“ sind nichts anderes als Verkaufs- bzw. Werbeveranstaltungen. Für einen geringen „Fahrpreis“ besucht man einen bestimmten Ausflugsort. Versprochen wird viel z.B. Geschenke in Form von Lebensmitteln oder Elektrogeräten. Abgerundet wird der so genannte Ausflug mit einem gutbürgerlichem Mittagessen oder Kaffee und Kuchen. Doch Vorsicht! Die dort zum Kauf angebotenen Waren sind meistens minderwertig und überteuert. Sollten Sie dennoch etwas erworben haben, prüfen Sie die Qualität und den Preis (z.B. im Handel), sollten Sie feststellen, dass Sie betrogen worden sind, haben Sie auch nach der Kaffeefahrt ein einwöchiges Wiederrufsrecht. Der Vertrag, gemeint ist der Kauf einer Ware, kann innerhalb einer Woche wiederrufen werden.

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