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Eigenhändiges Testament

Eigenhändiges Testament

Das heißt, dass der gesamte Text des Testaments muss eigenhändig und handschriftlich abgefasst sein. Des weiteren müssen Ort und Datum vermerkt sein. Unterschrieben wird mit dem vollem Vor- und Zunamen.
Sicherheitshalber sollte ein eigenhändiges Testament beim Amtsgericht Osterode oder beim Amtsgericht Herzberg hinterlegt werden.

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