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Perönliche Betreuung

Persönliche Betreuung

Menschen mit psychischer und seelischer Beeinträchtigung, die stationäre Behandlungsformen nicht benötigen, können im Rahmen der Eingliederungshilfe laut SGBXII ambulante Einzelbetreuung erfahren.
Die Kostenübernahme kann beim Landkreis Osterode beantragt werden.

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