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Wo direkt der Antrag auf Grundsicherung gestellt werden kann ist im zuständigen Rathaus in dessen Einzugsbereich man gewöhnlich lebt, zu erfragen.
Aber auch Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung (LVA, BfA, Bundesknappschaft) und Bürgerberatungsstellen der Bezirke nehmen den Antrag entgegen.
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