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Die Grundsicherung wird in gleicher Höhe wie die Hilfe zum Lebensunterhalt geleistet. Behinderte mit einem vermerkten „G“ für gehbehindert in ihrem Schwerbehindertenausweis haben einen Anspruch auf zusätzliche Leistungen von 17% ihres Regelsatzes, aufgrund des zusätzlichen Bedarfs.
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