Sie sind hier: Betreuungsrecht
Zurück zu: Tipps und Ratschläge
Allgemein: Disclaimer Kontakt Impressum

Suchen nach:

Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht wird festgesetzt, wer im Notfall handeln soll. Das können ein oder mehrere Bevollmächtigte sein. Finanzielle wie rechtliche Belange werden genauso festgesetzt wie eine Pflegeperson bei einer Betreuungsbedürftigkeit. Die Vollmacht gilt nur für schriftlich fixierte Gegebenheiten. Alle anderen Angelegenheiten entscheidet der Patient selbst.
Das bedeutet, dass die vorgeschlagene Pflegeperson besonderes Vertrauen genießen sollte, da es im Ernstfall keine Änderungsmöglichkeit mehr gibt.Eine Vorsorgevollmacht ist formlos. Allerdings muss sie eine persönliche Unterschrift aufweisen. Außerdem ist es von Vorteil eine Vorsorgevollmacht beim Notar zu hinterlegen.

Gehe zu: Patientenverfügung Betreuungsrecht